Grundrecht auf Glaubensfreiheit vs. Erziehungsauftrag?
In NRW gibt es seit 5 Jahren einen Streit über den Sexualkunde-Zwang an Grundschulen. Hier einige Schlaglichter:
Gericht: Die Schule war neutral
Das Bundesverfassungsgericht ließ diese Argumente nicht gelten und nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. In einer Stellungnahme heißt es: Auch das Grundrecht auf Glaubensfreiheit könne eingeschränkt werden - in diesem Fall durch den Erziehungsauftrag, zu dem die Beachtung der Schulpflicht gehört. Die hat Vorrang, wenn der Staat Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern aufbringt, so das Gericht.
Die Schule habe dieses Neutralitätsgebot nicht verletzt: Die Vorstellungen der Eltern davon, wie die Sexualerziehung ihrer Kinder aussehen soll, seien vom Theaterprojekt nicht in Frage gestellt worden, weil die Kinder kein bestimmtes Sexualverhalten ablehnen oder befürworten sollten.
(Quelle: WDR.de)
Ein schockierender Vergleich: In Deutschland werden, genau wie damals in der Sowjetunion, Andersdenkende verfolgt!
Statt Bußgeld ins Gefängnis
Die Spätaussiedlerfamilien haben sich bislang geweigert, die Bußgelder zu bezahlen. Ein baptistischer Vater begründete diese Haltung: "Er wolle kein Bußgeld zahlen, um nicht den Anschein zu erwecken er tue Buße." Die Folge: Er musste für sechs Tage ins Gefängnis.
Einer der Gründe, warum die Eltern soweit gehen, liegt vermutlich in der Geschichte dieser Auswandererfamilien. Sie gehören zu Baptistengemeinden, die ab den 70er Jahren aus der früheren Sowjetunion kamen. Dort mussten diese Christen zusammenhalten, um ihre Tradition und ihren Glauben trotz Verfolgungen zu bewahren.
Einer der betroffenen Väter erzählt, dass sein Vater in der Sowjetunion im Gefängnis saß, weil er seine Kinder christlich erziehen wollte. Hier in Deutschland müsse er nun ins Gefängnis aus demselben Grund. "Auch hier wird das Andersdenken verfolgt. Nur hier gilt nicht die kommunistische Ideologie, sondern eine andere. Hier ist es normal, homosexuell zu sein, und nicht normal, in Reinheit leben zu wollen."
(Quelle: WDR.de)
Es gibt seit einiger Zeit auch eine Initiative zu dem Thema:
Stoppt Sexualkunde-Zwang für Grundschüler! Eltern entscheiden!
Wir wollen dem Recht von Eltern in der Grundschule Geltung verschaffen, ihr Kind notfalls vor einer Sexualerziehung zu schützen, die die kindliche Scham verletzt oder die Werteerziehung der Eltern untergräbt. Es ist unerträglich, dass aktuell Eltern in NRW dafür kriminalisiert werden und ins Gefängnis gehen!«, so die Sprecherin der Initiative Familienschutz, Hedwig v. Beverfoerde.
(Quelle: Kopp-Verlag.de)
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Kontaktdaten der Schule: Liboriusschule, Kath. Grundschule der Stadt Salzkotten
Offener Brief: "Christenverfolgung in Deutschland am Fall der Baptisten aus Salzkotten"
Labels: Politik, Religionsfreiheit, Sexualkunde
Stimmt. Aber nicht nur die "Autonomen"
Nahezu den gleichen Vorwurf hat sich anläßlich seiner schwarz-rot-goldenen Krawatte im Thüringer Landtag ein CDU Abgeordneter vom Linkspartei-Fraktionsschef Ramelow anhören müssen.Ramelows Empörung über schwarz-rot-gold gipfelte darin, dass diese Farben dem Ansehen des "Hohen Hauses" schaden würden, und man auch gleich mit einer braunen Krawatte erscheinen könne. Eins zu eins die gleiche Denkweise.
Und 2006 wurden die Fahnen nicht einfach von linksradikalen Trotteln geklaut, nee dem gingen Aufrufe aus den Büros von Linkspartei- und Grünen-Nachwuchsorganisationen voraus.
Die Landesfarben sind für die [linken Verfassungsfeinde], wie Sonnenlicht für Vampire.