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Freitag, 28. Mai 2010

Berlin: Islamisches Gebet in Schulpausen nicht zulässig

Hintergrund:
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im September vergangenen Jahres dem Schüler Yunus M. erlaubt, am Weddinger Diesterweg-Gymnasium außerhalb der Unterrichtszeit ungestört einmal täglich das Mittagsgebet zu verrichten. Damit bestätigte es einen vorläufigen Eilbeschluss vom März 2008. Der Schüler hatte geklagt, nachdem ihm das öffentliche Gebet zusammen mit mehreren Mitschülern im Flur des Gymnasiums untersagt worden war.
(Quelle: Jesus.de)


Das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil jetzt auf:
[...] die Einrichtung von Gebetsräumen hatte das Gericht auch nicht gefordert, stattdessen von einem ungestörten Ort gesprochen, wo gebetet werden kann. Dennoch: Am Donnerstag, 27. Mai 2010, kam der Paukenschlag. Das Oberverwaltungsgericht hob das Urteil wieder auf.
Eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, hieß es zur Begründung. Nur so könnten andere Verfassungsgüter geschützt werden, darunter die Elternrechte und das schulische Neutralitätsgebot.
(Quelle: rbb online)

Gefahr für den Schulfrieden:
Das Gericht begründete das Verbot vor allem damit, dass das rituelle Gebet den Schulfrieden stören könne. Im Diesterweg-Gymnasium seien sämtliche Weltreligionen vertreten und unter diesen wiederum unterschiedliche Glaubensrichtungen, was zusätzlichen Konfliktstoff enthalte. So seien unter Muslimen Spannungen entstanden, weil eine Reihe von Schülern nicht den Verhaltensregeln gefolgt sei, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Koran ergäben, etwa Kopftuchzwang, Fasten, Abhalten von Gebeten und Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch. Die Erlaubnis von religiösen kultischen Handlungen wie dem oftmals kollektiv verrichteten rituellen islamischen Pflichtgebet stelle eine zusätzliche Erschwernis für ein friedliches Miteinander dar.
(Quelle: idea)


In einem Kommentar habe ich diese spitzfindige Aussage gefunden:
"Die unterschiedlichen Religionen der Schüler bergen nach Ansicht der Richter ein Konfliktpotential."

Irgendwie müssen die Richter da falsch liegen. Schließlich sind unterschiedliche Religionen ein wesentlicher Bestandteil der multikulturellen Gesellschaft, und die ist offenkundig bereichernd.
 Das Ende der Multi-Kulti-Seligkeit in Berlin!?

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